Die Innung wirkt mit beim Abschluss von Tarifverträgen
Lohn, Urlaubsgeld und tarifliche Sondervergütungen – wie vermögenswirksame Leistungen oder Weihnachtsgeld und zunehmend auch tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge – sind hauptsächliche Kostenfaktoren im Handwerksbetrieb. Von ihrer Entwicklung hängt es weitgehend ab, ob die Betriebe sich am Markt behaupten können.
In den alljährlichen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften wirken Innungsmitglieder auf der Arbeitgeberseite als Tarifexperten mit. Die Innung ist selbst tariffähig. Sie hat jedoch ihre Mitwirkung beim Abschluss von Tarifverhandlungen an die Fachverbände delegiert.
Dabei sind Erhöhungen bei Löhnen und Gehälter noch verhältnismäßig überschaubar. um aber auch die kostenmäßigen Auswirkungen von Zugeständnissen bei den Nebenleistungen – wie Urlaub, Vermögensbildung und Sonderzuwendungen – beurteilen zu können, ist ein spezielles Hintergrundwissen von Vorteil. An dieser Stelle ist noch besonders darauf hinzuweisen, dass die Innungen auch den einzelnen Betrieben detaillierte Auskünfte zum Tarifrecht geben.
Die Mitwirkung beim Abschluss neuer Tarifverträge und die umfassende Beratung ist deshalb eine verantwortungsvolle Aufgabe der Innung mit weitreichenden Folgen für die Betriebe.