Die Innung nimmt Zwischen- und Gesellenprüfungen ab.
Eine wichtige Aufgabe der Innungen ist es, die Zwischen- und Gesellenprüfungen der Auszubildenden abzunehmen. Hierzu wird die Innung durch die Handwerkskammer ermächtigt. Sie hat dann auch die Auszubildenden der Nichtmitgliedsbetriebe zu prüfen.
Die Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen bieten die Gewähr für eine sachgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen nach strengen Maßstäben. Viele tausend Meister, Gesellen und Berufsschullehrer leisten so gemeinsam ihren Dienst am beruflichen Werdegang der Handwerksjugend.
Mit der Zwischenprüfung wird im Laufe der Ausbildung festgestellt, ob die jungen Leute den erforderlichen Standard erreicht haben. Unbefriedigende Ergebnisse sind Anlass für Korrekturen oder notfalls ernsthafte Konsequenzen.
Bei den Gesellenprüfungen wird ermittelt, ob sich während der Ausbildung ein angemessenes handwerkliches Können entwickelt hat und ob die notwendigen theoretischen Kenntnisse für eine Erfolg versprechende Tätigkeit gegeben sind.
So wird erreicht, dass als Fachkräfte des Handwerks nur diejenigen aus den Gesellenprüfungen hervorgehen, die tatsächlich in der Lage sind, als Nachwuchskräfte im Handwerk „ihren Mann“ oder „ihre Frau“ zu stehen.